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EVA MARIA MOOG
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
Klaus-Groth-Str. 10
26789 Leer
M +49 176 509 10 692
info@psychotherapie-moog.de
www.psychotherapie-moog.de
gesetzliche Berufsbezeichnung:
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie
zuständige Aufsichtsbehörde:
Psychotherapeutenkammer Niedersachsen
NEU AB 01.01.2024
Telefonnummer: 0 49 51. 91 31 358
Praxisanschrift: Stapelmoorerstr. 46, 26826 Weener
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Psychotherapie
Das Honorar für psychotherapeutische Behandlung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und ist nicht Umsatzsteuerpflichtig.
NEU AB 01.01.2024:
Die Kinder und psychotherapeutischen Behandlungen können über sämtliche gesetzliche Krankenkassen abgerechnet werden.
Privatversicherte
Die Leistung Psychotherapie für Kinder und Jugendliche ist meist im Leistungsumfang des Versicherungsschutzes der Privatversicherten mit inbegriffen. Die Kostenübernahme der privaten Krankenkassen ist jedoch von Kasse zu Kasse unterschiedlich und abhängig von Ihren Vertragsbedingungen. Je nach Vertrag kann die Anzahl der Sitzungen pro Jahr (20 – 50) beschränkt sein. Um sicherzugehen, schauen Sie bitte in das Leistungsverzeichnis Ihres Versicherungs-Vertrages oder fragen Sie direkt bei Ihrer Kasse nach. Auch hier werden in der Regel zunächst fünf probatorische Sitzungen bezahlt, bevor ein Antrag auf Kurz- oder Langzeittherapie gestellt werden muss.
Beihilfe
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ist prinzipiell beihilfefähig. Die Kostenübernahme für die Behandlung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist in der Regel gewährleistet. Zu Ihrer Sicherheit empfehle ich, dass Sie vor der Behandlung Rücksprache mit Ihrer Beihilfestelle halten.
Selbstzahler
In einigen Fällen möchten Eltern oder Patienten aus unterschiedlichen Gründen eine Psychotherapie selbst bezahlen. Bei der Vergütung orientiere ich mich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).